Beitrittsordnung / Beitrittserklärung / Mitgliedschaft : 

 

 

Bei gegebenem Interesse an einer Mitgliedschaft sprechen Sie uns am besten direkt

zu den Trainings-/Öffnungszeiten im Vereinsheim an ; hier können aktuelle Mitgliedsbeiträge erfragt werden .

Des weiteren besteht die Möglichkeit, sich den Schießbetrieb vor Eingehen einer Mitgliedschaft anzuschauen .

 

 

 

Erwerb der Mitgliedschaft (§6 der Satzung)

Mitglied des NDSB kann jeder Dortmunder Bürger werden, der keine ent-

ehrenden Handlungen begangen hat .

Wer Mitglied werden will, hat um seine Aufnahme bei einer Abteilung zu ersuchen.

Aufnahmegesuche werden von den Abteilungen dem Bundesvorstand zugeleitet,

der die Aufnahme durch Aushändigung des Mitgliedsbuches bestätigt. Sie kann

jedoch vom Bundesvorstand verweigert werden, wenn dieses im Interesse des

Bundes geboten erscheint .

 

Mitgliedsbeiträge (§8 der Satzung)

Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Zahlung des Beitrages, sowie zur Zahlung der

vom Gesamtvorstand im Bedarfsfall beschlossenen Umlagen. Die Höhe des

Beitrages wird vom Gesamtvorstand der Mitgliederversammlung vorgeschlagen.

Die Einziehung der Beiträge wird durch Vorstandsbeschluss geregelt .

 

Beendigung der Mitgliedschaft (siehe §7 der Satzung)

Rechte der Mitglieder (siehe §9 der Satzung)

Pflichten der Mitglieder (siehe §10 der Satzung)

 

 

        -- Die Beitrittserklärung als Datei --

 

 

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